
Aufnahmeverfahren und Schulbeitrag
Das Aufnahmeverfahren
Möchten Sie Ihr Kind an der Freien Waldorfschule Mayen anmelden, füllen Sie zunächst eine unverbindliche Voranmeldung aus. Das Aufnahmegremium der Schule wird sich im Anschluss bei Ihnen melden und Ihnen die Termine für das Aufnahmeverfahren der Schule mitteilen. Sprechen Sie uns gerne an.
Grundsätzlich besteht das pädagogische Aufnahmeverfahren aus folgenden Punkten:
1. Information der Eltern über das Schulkonzept
2. Individuelles Elterngespräch
3. Einzelkindbetrachtung
4. Kleine Schulstunde
5. Schulärztliche Untersuchung durch unsere anthroposophische Schulärztin
Kommen wir nach diesem intensiven gegenseitigen Kennenlernen zu der gemeinsamen Entscheidung, dass die Freie Waldorfschule Mayen die richtige Schule für Ihr Kind ist, wird das Kind pädagogisch aufgenommen und im Anschluss wird in einem vertraulichen Finanzgespräch geschaut, wie sich Ihre Familie finanziell einbringen kann (vgl. Kosten) und der Schulvertrag unterschrieben.
Kosten
Waldorfschulen haben das erklärte Ziel, kein Kind wegen der finanziellen Situation des Elternhauses vom Schulbesuch auszuschließen. Sie bejahen damit ausdrücklich das im Grundgesetz festgelegte „Sonderungsverbot“ nach Einkommensverhältnissen der Eltern. Um dieses Ziel erreichen zu können, sind die Waldorfschulen, wie alle anderen Schulen auch, auf staatliche Finanzhilfen angewiesen. Diese werden durch Schulgesetze und Verordnungen festgelegt, die vom Land Rheinland-Pfalz bestimmt werden und ca. 80% der laufenden Kosten decken.
Nichtstaatliche Schulen müssen immer erhebliche Eigenleistungen erbringen, um ihren Schulbetrieb aufrecht zu erhalten. Waldorfschulen müssen daher, wie alle anderen freien Schulen auch, Beiträge von den Eltern erheben. Um dem Ideal einer „Schule für alle“ trotzdem entsprechen zu können, bilden die Lehrerkollegien und Eltern Solidargemeinschaften: Lehrerinnen und Lehrer verzichten auf Gehaltsanteile, die Elternbeiträge orientieren sich an der finanziellen Leistungsfähigkeit der Familie.
Die Freie Waldorfschule Mayen beinhaltet einen Finanzkreis, der einen Finanzplan aufgestellt hat, unter Zuhilfenahme verschiedener Experten. Dieser Finanzplan soll unter Zuhilfenahme und Prüfung mehrere Expertinnen und Experten für die wirtschaftliche Sicherheit der Freien Waldorfschule Mayen sorgen. Dieser Finanzplan sieht einen monatlichen Elternbeitrag von durchschnittlich 250€ pro Kind vor, um die laufenden Kosten sowie die Finanzierung der nötigen Kredite decken zu können. Dieser Beitrag wird als fester monatlicher Elternbeitrag mit 250€ für das 1. Kind, 125€ für das 2. zeitgleich die Schule besuchende Kind festgeschrieben. Für jedes weitere Kind der gleichen Familie wird kein zusätzlicher Elternbeitrag erhoben. Dieser Beitrag kann ermäßigt werden, um allen Kindern unabhängig der finanziellen Situation der Eltern einen Schulbesuch zu ermöglichen. Gleichzeitig werden Familien, denen es möglich ist, gebeten im Sinne der Solidargemeinschaft ihren Beitrag freiwillig aufzustocken.
Ändern sich die finanziellen Verhältnisse der Familie kann der Elternbeitrag auf Antrag angepasst werden. Dieser individuelle Elternbeitrag wird in einem vertraulichen Finanzgespräch, das nach den pädagogischen Aufnahmen stattfinden wird, besprochen und einvernehmlich festgelegt. Die Aufnahmeentscheidung des pädagogischen und medizinischen Aufnahmegremiums wird unabhängig der finanziellen Situation der Familie getroffen. Für detaillierte Nachfragen zum Finanzplan und zum Elternbeitrag stehen Ihnen die Mitglieder des Finanzkreises sowie der Vorstand gerne zur Verfügung!