Waldorfschulen haben das erklärte Ziel, kein Kind wegen der finanziellen Situation seines Elternhauses vom Schulbesuch auszuschließen. Sie bejahen damit ausdrücklich das im Grundgesetz festgelegte „Sonderungsverbot“ nach Einkommensverhältnissen der Eltern. Um dieses Ziel erreichen zu können, sind die Waldorfschulen, wie alle anderen Schulen auch, auf staatliche Finanzhilfen angewiesen. Diese werden durch Schulgesetze und Verordnungen festgelegt, die vom Land Rheinland-Pfalz bestimmt werden und ab der zu erwartenden staatlichen Anerkennung unserer Schule ab dem 4. Betriebsjahr ca. 80% der laufenden Kosten decken werden.
Nichtstaatliche Schulen müssen immer erhebliche Eigenleistungen erbringen, um ihren Schulbetrieb aufrecht zu erhalten. Waldorfschulen müssen daher, wie alle anderen freien Schulen auch, Beiträge von den Eltern erheben. Um ihrem oben markierten Ideal einer „Schule für alle“ trotzdem entsprechen zu können, bilden die Lehrerkollegien und Eltern Solidargemeinschaften: Lehrerinnen und Lehrer verzichten auf Gehaltsanteile, die Elternbeiträge orientieren sich an der finanziellen Leistungsfähigkeit der Familie.
Der Schulgründungsverein „Initiative Waldorfschule Eifel e.V.“ beinhaltet einen Finanzkreis, der einen Finanzplan aufgestellt hat, unter Zuhilfenahme verschiedener Experten. Dieser Finanzplan soll unter Zuhilfenahme und Prüfung mehrere Expertinnen und Experten für die wirtschaftliche Sicherheit der Freien Waldorfschule Mayen sorgen. Dieser Finanzplan sieht einen monatlichen Elternbeitrag von durchschnittlich 250€ pro SchülerIn vor, um die laufenden Kosten sowie die Finanzierung der nötigen Kredite decken zu können. Dieser Beitrag wird als fester monatlicher Elternbeitrag mit 250€ für das 1. Kind, 125€ für das 2. zeitgleich die Schule besuchende Kind festgeschrieben. Für jedes weitere Kind der gleichen Familie wird kein zusätzlicher Elternbeitrag erhoben. Dieser Beitrag kann ermäßigt werden, um allen Kindern unabhängig der finanziellen Situation der Eltern einen Schulbesuch zu ermöglichen. Gleichzeitig werden Familien, denen es möglich ist, gebeten im Sinne der Solidargemeinschaft ihren Beitrag freiwillig aufzustocken.
Ändern sich die finanziellen Verhältnisse der Familie kann der Elternbeitrag auf Antrag angepasst werden. Dieser individuelle Elternbeitrag wird in einem vertraulichen Finanzgespräch, das nach den pädagogischen Aufnahmen stattfinden wird, besprochen und einvernehmlich festgelegt. Die Aufnahmeentscheidung des pädagogischen und medizinischen Aufnahmegremiums wird unabhängig der finanziellen Situation der Familie getroffen. Für detaillierte Nachfragen zum Finanzplan und zum Elternbeitrag stehen Ihnen die Mitglieder des Finanzkreises sowie der Vorstand des Schulgründungsvereins gerne zur Verfügung!